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Vier Kinder sitzen zusammen in einer Hängematte | © eyezoom100 - Fotolia

Aktuelle Informationen zur Kindertagesbetreuung ab 19.April

Caritas-Integrationskindergarten Regenbogen München, München, 16.04.2021

Sehr geehrte Eltern,

in der kommenden Woche befinden wir uns, da die bis Freitag relevanten Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis München wieder über der Marke von 100 liegen, wieder in der Notbetreuung. Der Landkreis Starnberg hat wohl diesen Wert formal noch nicht erreicht (hier liegen die Werte erst zwei Tage darüber). Damit sind in Stadt und Landkreis München alle Einrichtungen nur zur Notbetreuung geöffnet. Im Landkreis Starnberg gilt voraussichtlich – noch – der „eingeschränkte Regelbetrieb“.

Sollten sich jedoch keine weiteren Festlegungen von Seiten des Bundes oder der bayerischen Staatsregierung ergeben, stehen unsere Einrichtungen Ihnen auch in der kommenden Woche zur Verfügung, wenn Sie eine Betreuung benötigen. Bitte teilen Sie es der Einrichtungsleitung mit, wenn sie diese wahrnehmen wollen. Wir verzichten weiterhin auf Formulare und Nachweise zur Notbetreuung.

Der Freistaat Bayern appelliert an Sie als Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Für April und Mai können Sie auch nach den bisher geltenden Regularien eine Erstattung der Elternbeiträge in Anspruch nehmen, wenn Sie Ihr Kind nicht mehr als fünf Tage in diesen Monaten betreuen lassen. Wir können Ihnen jedoch dazu nur abschließend Auskunft geben, wenn wir die entsprechenden Informationen aus den einzelnen Kommunen bekommen haben. Für uns ist eine Erstattung nur möglich, wenn unsere Kosten vollumfänglich übernommen werden, da wir weiterhin die vollen Betriebskosten zu tragen haben.

Erkundigen Sie sich daher ggfs. bei Ihrer Einrichtungsleitung, wie die jeweils örtliche Regelung ist. Stand heute können Sie im Gebiet der LH München mit einer Erstattung rechnen.

Essensgelder fallen im üblichen Rahmen an. Der Beitrag wird ggfs. unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund einer 7-Tage-Inzidenz über dem Wert 100 eine Notbetreuung anbietet.

 

Kindertagesbetreuung für Schulkinder: Hort und Ganztagsbetreuung 

Eine besondere Situation ergibt sich in den Horten und Ganztagsbetreuungen: Demnach sollen Schulkinder nur dann in Kindertageseinrichtungen (Horte, Häuser für Kinder oder altersgeöffnete Kindertageseinrichtungen) sowie in der Tagespflege betreut werden, wenn für sie ein negativer Test vorliegt.

Laut Newsletter 413 des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gibt es dazu zwei Möglichkeiten:

  • Entweder es liegt ein negatives Ergebnis eines PCR oder POC-Antigentestes vor
  • oder in der Kindertageseinrichtung wird unter Aufsicht ein Selbsttest durchgeführt. Dazu ist die Einwilligung der Personensorgeberechtigten notwendig.  

In den Caritas Einrichtungen für die Schulkindbetreuung nehmen wir Abstand von Selbsttestungen durch die Kinder vor Ort und bitten Sie als Eltern, für Ihre Kinder den erforderlichen negativen Testnachweis Ihrem Kind mitzugeben. Dies wird entsprechend in der Einrichtung dokumentiert. 

Sie erhalten kommenden Freitag dann die entsprechenden Informationen zur darauf folgenden Woche.

Bitte beachten Sie weiterhin die Regelungen, dass Ihr Kind beim Besuch unserer Kindertageseinrichtung gesund sein muss!

Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem gute Gesundheit! 

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Müller
Fachbereichsleiter Kindertageseinrichtungen

von Caritas-Integrationskindergarten Regenbogen München