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Vier Kinder sitzen zusammen in einer Hängematte | © eyezoom100 - Fotolia

Besuch der Kindertageseinrichtung bei Krankheitssymptomen

Caritas-Integrationskindergarten Regenbogen München, München, 12.03.2021

Sehr geehrte Eltern,

grundsätzlich richtet sich die Möglichkeit der Betreuung nun nach dem wöchentlich festgestellten Inzidenzwert im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt.

Nachdem in der Region München sich der Inzidenzwert derzeit relativ stabil zwischen 50 und 100 bewegt, können Sie bis auf weiteres davon ausgehen, dass wir uns im weiterhin eingeschränkten Regelbetrieb bewegen, d.h. es ändert sich vermutlich derzeit für Sie nichts.

Zum Thema Umgang mit erkrankten Kindern hat das Sozialministerium nunmehr im Newsletter 406 festgelegt:

 

  • „Kinder und Beschäftigte mit Schnupfen oder Husten allergischer Ursache, verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern können die Kinderbetreuungseinrichtung weiterhin ohne Test besuchen. 

  • Bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (wie Schnupfen und Husten, aber ohne Fieber) ist der Besuch bzw. die Tätigkeit in der Kinderbetreuungseinrichtung nur möglich, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) vorgelegt wird. 
     
  • Kranke Kinder und Beschäftigte in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, Hals- oder Ohrenschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besuchen oder in ihnen tätig sein. Die Wiederzulassung zur Kinderbetreuungseinrichtung ist erst wieder möglich, wenn die betreffende Person wieder bei gutem Allgemeinzustand ist (bis auf leichte Erkältungs- bzw. respiratorische Symptome). Zudem ist die Vorlage eines negativen Testergebnisses auf SARS-CoV-2 (PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest) erforderlich. 
     
  • Der erforderliche Test kann auch während der Erkrankungsphase erfolgen. Es ist nicht erforderlich, abzuwarten, bis die Krankheitssymptome abgeklungen sind. Die Vorlage eines selbst durchgeführten Schnelltests (Laientest) genügt für den Nachweis nicht.“

Wir bitten, diese Vorgaben zu beachten! 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung. Ggfs. stehen auch meine Kolleginnen oder ich aus der Fachdienst-/Fachbereichsleitung gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Müller
Fachbereichsleiter Kindertageseinrichtungen 

von Caritas-Integrationskindergarten Regenbogen München

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406. Newsletter - Kinderbetreuung StMAS
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